Der autotest VIH® erfasst zuverlässig eine HIV-Infektion, die vor mindestens 3 Monaten eingetreten ist. Wichtig ist zu beachten, dass erst 3 Monate nach einem potentiellen Risikokontakt1 ein negativer Test bestätigt werden kann. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss das Resultat des Selbsttests durch einen Bestätigungstest im Labor kontrolliert werden.
Minderjährige können einen autotest VIH® Test ohne Zustimmung der Eltern verwenden, allerdings sollte der autotest VIH® nicht bei Kindern unter 18 Monaten verwendet werden (mütterliche Antikörper können den Test verfälschen). Der Test kann jederzeit durchgeführt werden. Der Testende muss nicht nüchtern sein, darf also vor dem Test essen und trinken.
Wichtiger Hinweis: Liegt der Risikokontakt innerhalb der vergangenen Stunden, sollte sofort eine Notaufnahme aufgesucht werden, um sich hinsichtlich einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) beraten zu lassen. Nach einem Risikokontakt oder einer HIV-Exposition kann eine rechtzeitig eingeleitete Postexpositionsprophylaxe (PEP) eine Infektion verhindern. Die PEP besteht aus einer Gabe von HIV-Medikamenten, die in der Regel während 4 Wochen eingenommen werden. Je früher eine PEP eingeleitet wird, umso besser sind die Erfolgschancen eine HIV-Infektion zu verhindern. Betroffene sollten sich daher unverzüglich an eine PEP Notfallstelle wenden.
Liegt der Risikokontakt oder die HIV-Exposition mehr als 48 Stunden zurück, ist es für eine PEP zu spät.**
Liegt der Risikokontakt weniger als 3 Monate zurück, sollte der Test dennoch durchgeführt werden, da sich die Antikörper bereits innerhalb weniger Wochen bilden können. Zur Bestätigung des Ergebnisses ist allerdings ein zweiter Test - 3 Monate nach dem Risikokontakt - notwendig.
Hinweise/ Quellen:
Da es sich um einen Antikörper-Suchtest handelt, kann die diagnostische Lücke bis zu 3 Monate betragen. Diese Zeit kann es dauern bis sich nachweisbare HIVAntikörper gebildet haben. Aus diesem Grund kann ein Ergebnis erst als negativ bestätigt werden, wenn innerhalb der vergangen 3 Monate keinen Risiko-Kontakt stattgefunden hat.
Ein Risikokontakt ist z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr, Versagen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs mit einem Partner, der HIV-positiv ist oder dessen HIV-Status unbekannt ist oder gemeinsame Verwendung von Injektionsnadeln oder eine unbeabsichtigten Exposition (gerissenes Kondom, Kontakt mit Blut usw.)
** P. Vernazza. BAG-Bulletin 48/14, Ausgabe vom 24.11.2014. Übertragbare Krankheiten. Notfall HIV-Exposition – PEP kann die richtige Antwort sein
PZN |
13965199 |
Anbieter |
ratiopharm GmbH |
Packungsgröße |
1 St |
Darreichung |
Test |
Rezeptpflichtig |
nein
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Apothekenpflichtig |
nein
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