Was müssen Sie vor der Einnahme von Regenaplex Nr. 510a beachten?
Regenaplex Nr. 510a darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Wirk- oder Hilfsstoffe wie Achillea millefolium (Schafgarbe), Arnica montana (Bergwohlverleih), Bellis perennis (Gänseblümchen), Echinacea (Sonnenhut) oder gegen andere Korbblütler. Aus grundsätzlichen Erwägungen darf das Arzneimittel nicht eingenommen werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen Erkrankungen, entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen), Autoimmunerkrankungen, multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion oder anderen chronischen Viruserkrankungen.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Regenaplex Nr. 510a ist erforderlich in der Schwangerschaft und Stillzeit. Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung vorliegen, sollte das Arzneimittel dann nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Wenden Sie Regenaplex Nr. 510a auch bei Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt an, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.
Wie ist Regenaplex Nr. 510 a anzuwenden?
Die Anwendung erfordert eine individuelle Dosierung durch einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten. Soweit nicht anders verordnet, sollte im Rahmen der Selbstmedikation daher nur eine Gabe von 5 Tropfen eingenommen werden.
Zur Fortsetzung der Therapie wird empfohlen, sich an einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten zu wenden. Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder nach einigen Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.
Regenaplex Nr. 510a sollte ohne ärztlichen Rat nicht länger als acht Wochen eingenommen werden.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
In Einzelfällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Echinacea (Sonnenhut) wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet. In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.
Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in der Gebrauchsinformation aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Andere Warnhinweise: Enthält 50 Vol.-% Alkohol